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   LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 RA 176/05   

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https://dejure.org/2008,72695
LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 RA 176/05 (https://dejure.org/2008,72695)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.07.2008 - L 1 RA 176/05 (https://dejure.org/2008,72695)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - L 1 RA 176/05 (https://dejure.org/2008,72695)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 RA 176/05
    Einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht kennt die Rechtsordnung nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979, Az: 1 BvL 25/77, BVerfGE 50, 142, 166).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 RA 176/05
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die Anwendung des AAÜG nämlich auch für Personen eröffnet, die nach der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage auf Grund der zu Bundesrecht gewordenen zwingenden Bestimmungen eines Zusatzversorgungssystems einen Anspruch auf eine Einbeziehung bzw. Versorgungszusage gehabt hätten (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 2, S. 8).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 RA 176/05
    Ob ein Arbeitnehmer in der DDR die abstrakt-generelle betriebliche Voraussetzung für eine Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz erfüllt hatte, beurteilt sich nicht nach dem Betrieb, in dem er seine Arbeitspflicht tatsächlich zu erfüllen hatte, sondern nach dem Betrieb des Arbeitgebers (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003, Az: B 4 RA 20/03 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 2; BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 41/01 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 RA 176/05
    Im Bereich des Bauwesens erfasst der Begriff des Produktionsbetriebes nach der Ansicht des BSG nur solche Betriebe, deren Hauptzweck in der Massenproduktion von Bauwerken liegt, die dabei standardisierte Produkte massenhaft ausstoßen und eine komplette Serienfertigung von gleichartigen Bauwerken zum Gegenstand haben (BSG, Urteil vom 8. Juni 2004, Az: B 4 RA 57/03 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 3 S. 20 f.).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 RA 176/05
    Generell war dieses System eingerichtet für (1) Personen, die berechtigt waren, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen und (2) die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt haben, und zwar (3) in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder einem gleichgestellten Betrieb (BSG, Urteil vom 10. April 2002, Az: B 4 RA 18/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 8, S. 74).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 RA 176/05
    Dabei geht es darum, objektive Willkür bei der Verzögerung und dem Unterlassen von Versorgungszusagen vor dem Maßstab des Grundgesetzes bundesrechtlich nicht zum Tragen kommen zu lassen (BSG, Urteil vom 24.März 1998, Az: B 4 RA 27/97 R, SozR 3 - 8570 § 5 Nr. 3 S. 10).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 RA 176/05
    Die Zuordnung eines bestimmten VEB zur industriellen Produktion (bzw. zum Bauwesen) oder zu einem anderen Bereich der Volkswirtschaft hängt entscheidend davon ab, welche Aufgabe dem VEB das Gepräge gegeben hat (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2002, Az: B 4 RA 10/02 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 5 S. 34 f).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 RA 176/05
    Ob ein Arbeitnehmer in der DDR die abstrakt-generelle betriebliche Voraussetzung für eine Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz erfüllt hatte, beurteilt sich nicht nach dem Betrieb, in dem er seine Arbeitspflicht tatsächlich zu erfüllen hatte, sondern nach dem Betrieb des Arbeitgebers (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003, Az: B 4 RA 20/03 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 2; BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 41/01 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 RA 176/05
    Hierfür können z. B. Eintragungen in das Register der volkseigenen Wirtschaft, Statuten und Geschäftsunterlagen, ebenso aber auch die Zuordnung zu bestimmten Ministerien der DDR wichtige Hilfstatsachen (Indizien) sein, welche bei der Beweiswürdigung für die Geprägefeststellung erheblich werden können (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003, Az: B 4 RA 18/03 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 1 Rdnr. 18).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 39/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 RA 176/05
    Erkennbar ist allerdings, dass Konstruktionsbüros in verschiedenen Vorschriften einem Projektierungsbüro gegenübergestellt und insoweit sprachlich unterschieden wurde (GBl. 1951, S. 1138; GBl. II 1956, S. 378; GBl. I 1959, S. 71; so auch BSG, Urteil vom 7. September 2006, Az: B 4 RA 39/05 R, dokumentiert in JURIS, Rdnr. 22 f.).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 23/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - L 4 RA 45/03

    Rentenversicherung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - L 1 R 220/08

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der VEB BIK kein volkseigener Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens und auch kein gleichgestellter Betrieb war (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. September 2007 - L 1 RA 179/05 - Urteil vom 3. Juli 2008 - L 1 RA 176/05 sowie Urteil vom 14. Oktober 2008 - L 1 R 80/06).
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